Reklamation & Rechte

Ihre Rechte...



Da wir stets bemüht sind, einen positiven und zufrieden Eindruck bei unseren Kunden zu hinterlassen, möchten wir Sie bitten uns sowohl positive als auch negative Auffälligkeiten mitzuteilen. Nur so können Fehler ermittelt und beseitig werden, um einen noch perfekteren Ablauf  zu gewährleisten.

Wir möchten unsere Kunden bitten, Artikel nur dann zu bestellen wenn diese auch wirklich benötigt werden, um somit einen umständlichen und zeitaufwendigen Reklamationsablauf wegen "nicht gefallen" oder "falscher Artikel" zu vermeiden.

Des weiteren ist es wichtig, immer den genauen Typ / Spezifikation des Gerät zu wissen, um für dieses das passende Verbrauchsmateril bestellen zu können.

Ihr Recht auf Umtausch, bei einem defekten Artikel, bleibt natürlich unberührt.
Sie haben auf die Funktionalität unserer Produkte, ob alternativ oder original, immer 2 Jahre Gewähleistung (Garantie).



Bitte füllen Sie das Reklamationsformular vollständig aus und faxen Sie dieses an die geannte Faxnummer.
Danach wird Ihnen eine RMA-Nummer vergeben und wir werden Sie über den Verlauf Ihrer Reklamation informieren.


Download RMA-Formular

rma@officemonster.de


Wenn Sie dieses Formular nicht öffnen können, downloaden Sie bitte den aktuellen Adobe Reader unter folgendem Link.









Informationen für den Endverbraucher



Kulanz-Regelungen

Bietet ein Geschäft einen Gutschein über die Kaufsumme an, so ist das schon Kulanz, also freiwillig – die Erstattung des Kaufpreises erst recht. Ausnahme: Wird vorher ein Umtausch-Recht vereinbart, so gilt dies.

Manchmal steht auch auf der Rechnung ein entsprechender Vermerk. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht, dass danach verfahren wird. Im Zweifel sollte er bereits beim Kauf nachfragen und sich das Umtauschrecht schriftlich auf der Rechnung vermerken lassen.

Mangelhafte Ware

Ganz anders ist es, wenn man zu Hause feststellt, dass die Ware defekt ist – oder sie innerhalb von kurzer Zeit kaputt geht. Grundsätzlich gilt: Der Kunde hat ein Recht auf einwandfreie Ware. Tritt in kurzer Zeit ein Fehler auf, so geht man davon aus, dass er schon beim Kauf vorhanden war – Ausnahmen sind Verschleiß und Zerstörung. Hier kommen nun Gewährleistung und Garantie in Frage – dies sind zwei sehr unterschiedliche Rechte.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich festgeschriebenes Recht. Sie richtet sich immer gegen den Händler, also gegen das Geschäft. Der Kunde sucht das Geschäft, wo er die Ware gekauft hat, auf – und verlangt die so genannte „Nacherfüllung“.

Das bedeutet: Reparatur oder Ersatzleistung. Welches der beiden in Frage kommt, hängt von der Verhältnismäßigkeit ab. Ist es für den Händler wirtschaftlicher, ein Gerät selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen, so darf er dies sogar zweimal tun. Würde eine Reparatur allerdings etwa den Kaufpreis übersteigen, darf der Händler das Gerät gegen ein neues austauschen. Nur wenn die „Nacherfüllung“ scheitert, hat der Kunde weitere Rechte, zum Beispiel auf Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag.

Die Gewährleistung gilt bei Neuware grundsätzlich für zwei Jahre nach dem Kauf. Allerdings: Nur in den ersten sechs Monaten ist die Reklamation über Gewährleistung für den Kunden einfach. In dieser Zeit nämlich hat der Händler die Beweislast: Er muss im Zweifel beweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Nach Auflauf der sechs Monate dreht sich die Beweislast um. Danach muss der Kunde nachweisen, dass die Ware bereits beim Kauf nicht in Ordnung war und dies ist ohne Gutachter oft kaum möglich.

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich festgeschriebenes Recht. Sie richtet sich immer gegen den Händler, also gegen das Geschäft. Der Kunde sucht das Geschäft, wo er die Ware gekauft hat, auf – und verlangt die so genannte „Nacherfüllung“.

Das bedeutet: Reparatur oder Ersatzleistung. Welches der beiden in Frage kommt, hängt von der Verhältnismäßigkeit ab. Ist es für den Händler wirtschaftlicher, ein Gerät selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen, so darf er dies sogar zweimal tun. Würde eine

Garantie

Gerade nach Ablauf der ersten sechs Monate wird die Garantie interessant. Eine Garantie wird in der Regel vom Hersteller gegeben, das Geschäft hat damit nichts zu tun. Sie ist eine freiwillige Leistung. Das heißt, ein Anspruch auf Garantie besteht nicht. Daher kann der Hersteller sie auch beschränken, etwa auf bestimmte Teile oder Funktionen. Es lohnt sich also, vorher in den Garantiebedingungen nachzulesen, was der Hersteller im Einzelnen anbietet – und wie lange.

Rechnung aufbewahren!

Ob Umtausch, Garantie, Gewährleistung für Kunden ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und die Möglichkeiten der Reklamation unterscheiden zu können. Wichtig ist: die Rechnung aufzuheben, denn ohne diese werden Rückgaben und Reklamationen fast immer scheitern.

Zurück

Bei "Officemonster.de" finden Sie u.a. Produkte der folgenden Hersteller
Acer   |   Astar   |   Brother   |   Canon   |   Casio   |   Citizen   |   Compaq   |   Dell   |   Develop   |   Epson   |   Fujitsu   |   Genicom
HP   |   IBM   |   Konica Minolta   |   Kyocera   |   Lanier   |   Lexmark   |   Nashuatec   |   NEC   |   OCE   |   Olivetti   |   Panasonic   |   Philips   |   Ricoh
Sagem   |   Samsung   |   Seiko Sharp   |   Siemens   |   Toshiba   |   Trust   |   Verbatim   |   Xerox

Alle in diesem Online-Shop dargestellten Markennamen, Abbildungen und Artikelnummern sind Eigentum des jeweiligen Herstellers und dienen nur der besseren Erkennung.


*Bei Bestellungen (außer Vorkasse) Mo. - Do. bis 15:00 Uhr, nur Lagerware, Sa. + So. keine Auslieferung!

**Gilt nur für Monster-Artikel!

***Gilt nur für Wiederverkäufer, öffentliche Einrichtungen und gewerbliche Kunden


Parse Time: 0.151s

C.O.F.F.E.E Engine based on © 2006 xt:Commerce   Shopsoftware powered by TELEXROLL